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Wenn bei der Bezahlung eine Abbuchung platzt, darf ein betroffenenes Unternehmen dafür keine überhöhten Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft Germanwings, die eine Gebühr von 50 Euro dafür verlangte, dürfe nur tatsächlich entstandene Kosten berechnen, so der BGH.
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